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   BVerwG, 26.08.1970 - I WB 3.70   

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https://dejure.org/1970,745
BVerwG, 26.08.1970 - I WB 3.70 (https://dejure.org/1970,745)
BVerwG, Entscheidung vom 26.08.1970 - I WB 3.70 (https://dejure.org/1970,745)
BVerwG, Entscheidung vom 26. August 1970 - I WB 3.70 (https://dejure.org/1970,745)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 43, 115
  • NJW 1970, 2132 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 25.01.1967 - VI C 58.65
    Auszug aus BVerwG, 26.08.1970 - I WB 3.70
    Auf die sonst in Rechtsprechung und Lehre zum unbestimmten Rechtsbegriff und zur Beurteilungsermächtigung angestellten Überlegungen (vgl. u.a. BVerwGE 26, 65, 74 [BVerwG 25.01.1967 - VI C 58/65]; BVerwG DVBl 1970, 534, 544; Kellner in DÖV 1969, 309; Ossenbühl in DÖV 1970, 84) kommt es unter diesen Umständen nicht an.
  • BVerwG, 14.11.1969 - II WDB 28.69
    Auszug aus BVerwG, 26.08.1970 - I WB 3.70
    Es gelten insoweit dieselben Grundsätze, wie sie der II. Wehrdienstsenat in seiner Entscheidung vom 14. November 1969(NZWehrr 1970, 107 = NJW 1970, 484) entwickelt hat und auf die hiermit zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen werden kann.
  • BVerwG, 11.12.2003 - 1 WB 14.03

    Maßnahme; Feststellungsantrag; Feststellungsinteresse; faktische

    Der Begriff der Maßnahme schließt auch rein tatsächliche dienstliche Handlungen eines Vorgesetzten ein, die gegebenenfalls zu einer wehrdienstgerichtlichen Prüfung führen können, weil ihre Wirkung den antragstellenden Soldaten unmittelbar betrifft (Beschlüsse vom 26. August 1970 BVerwG 1 WB 3.70 und vom 3. September 1987 BVerwG 1 WB 145.84, 1 WB 131.86, 1 WB 142.86; vgl. ferner Böttcher/Dau, WBO, 4. Aufl. § 1 RNr. 99).
  • BVerwG, 09.11.2005 - 1 WB 27.05

    Maßnahme; Beschwerde; personenbezogene Daten; Feststellungsinteresse;

    Auch rein tatsächliche dienstliche Handlungen eines Vorgesetzten sind Maßnahmen, die gegebenenfalls zu einer wehrdienstgerichtlichen Prüfung führen können, soweit sie unmittelbar gegen den Soldaten gerichtet sind oder jedenfalls in Form einer Rechtsverletzung oder eines Verstoßes gegen Vorgesetztenpflichten in seinen Rechtsbereich hineinwirken, den antragstellenden Soldaten in seiner Rechtssphäre also unmittelbar betreffen (Beschlüsse vom 26. August 1970 - BVerwG 1 WB 3.70 - BVerwGE 43, 115 [119], vom 3. September 1987 - BVerwG 1 WB 145.84, 131.86, 142.86 - BVerwGE 83, 323 [324] und vom 11. Dezember 2003 - BVerwG 1 WB 14.03 - BVerwGE 119, 341 = Buchholz 311 § 17 WBO Nr. 52 = NZWehrr 2004, 341 m. w. N.).
  • BVerwG, 14.11.1978 - 1 WB 169.77

    Wehrbeschwerde - Beschwerde - Dienstaufsichtsbeschwerde - Verfahrensgarantien -

    Hinsichtlich der Punkte 1, 3, 6, 9 bis 12 der Beschwerde des Antragstellers vom 18. August 1976 ergibt sich die Unzulässigkeit des Antrags schon daraus, daß die Einleitungsverfügung eines disziplinargerichtlichen Verfahrens mit den zu ihr führenden Vorermittlungen als Prozeßhandlung Bestandteil eines einheitlichen, in der Wehrdisziplinarordnung abschließend geregelten disziplinargerichtlichen Verfahrens ist und Einzelmaßnahmen dieses Verfahrens nur nach Maßgabe der Wehrdisziplinarordnung angefochten werden könnten (BDH 4, 197 f; BVerwG Beschlüsse vom 12. Juni 1969 - 1 WB 4/69 -, vom 28. Juli 1970 - 1 WB 3/70 - und vom 18. Juli 1977 - 1 WB 75/77; Böttcher/Dau, a.a.O. § 1 RdNr. 84); denn die Wahrung der den Soldaten durch die Wehrdisziplinarordnung gegebenen Verfahrensgarantien gehört nicht zu den in § 17 WBO genannten Rechten bzw. Pflichten (BVerwG Beschluß vom 28. Juli 1977 - 1 WB 129/77).
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